Prüfungen & Sachkunde­nachweise

Ob du einen Sachkundenachweis zur Haltung deines Hundes ablegen musst oder einfach dein Wissen und euer gemeinsames Können unter Beweis stellen möchtest – in der Pfoten-Werkstatt kannst du verschiedene Prüfungen ablegen. Zur Vorbereitung auf die Prüfungen kannst du an passenden Vorträgen oder den Hundeschul-Kursen der Pfoten-Werkstatt teilnehmen. 

Welche Prüfung möchtest du ablegen?

NRW Sachkundenachweis

nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW für sogenannte „20/40-Hunde“

D.O.Q.-Test 2.0

freiwillige Prüfung, um Wissen und gemeinsames Können rund um deinen Hund unter Beweis zu stellen

Niedersächsische Sachkundeprüfung

nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG)

NRW Sachkunde­nachweis

In NRW ist der Sachkundenachweis nach § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW erforderlich, wenn dein Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm ODER ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. 

Die Prüfung erfolgt schriftlich in einem Multiple Choice-Verfahren. Anschließend folgt ein Gespräch über die Inhalte der Prüfung.
Geprüft werden dabei die Bereiche Sozialverhalten, Haltung, Fütterung, Hygiene, Gefahr, Erziehung und Recht. 
Die Prüfung kannst du (auch kurzfristig) bei uns in der Pfoten-Werkstatt ablegen. 
Bei Fragen zur Vorbereitung helfen wir dir gerne weiter.

D.O.Q.-Test 2.0

Im DOQ Test 2.0 kannst du dein Wissen rund um deinen Hund und euer erfolgreich absolviertes Basistraining unter Beweis stellen. Die bundeseinheitliche Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil:

Die theoretische Prüfung umfasst 36 Multiple Choice-Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten: Welpenkauf & Aufzucht, Lernverhalten, Hund & Öffentlichkeit, Ausdrucksverhalten, Haltung &  Pflege & Gesundheit, Hund & Recht, Hund & Mensch. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Der praktische Prüfungsteil überprüft das sichere Führen deines Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die Prüfung gilt für das jeweilige Hund-Mensch-Team. Die TAG-H e.V. empfiehlt hierbei ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten. Die praktische Prüfung dauert ca. 60 Minuten. 

Nieder­sächsische Sachkunde­prüfung

In Niedersachsen müssen Hundehalter:innen seit dem 01.07.2013 ihre Sachkunde nachweisen können. Dies gilt für Hundehalter:innen, die sich nach dem 01.07.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben. Die theoretische Prüfung ist vor der Anschaffung des Hundes abzulegen, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres nach Einzug des Hundes. 

Auch die Niedersächsische Sachkundeprüfung kannst du in der Pfoten-Werkstatt ablegen. Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil. Nach §3 Abs. 6 Nr. 4 des NHundG kannst du die Sachkunde zum Halten deines Hundes auch über andere Prüfungen, wie z. B. den D.O.Q.-Test 2.0 nachweisen.

Die theoretische Prüfung umfasst 35 Fragen aus 7 Kategorien im Single Choice-Verfahren: Erziehung & Ausbildung, Angst & Aggression, Haltung, Pflege & Gesundheit, Zucht & Fortpflanzung & Rasse, Kommunikation, einschlägiges Recht. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. 

Der praktische Prüfungsteil überprüft das sachkundige Führen deines Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die Prüfung gilt für das jeweilige Hund-Mensch-Team und dauert ca. 60 Minuten. 

Prüfung ablegen

Möchtest du dich zu einer der Prüfungen anmelden, schreibe uns einfach eine Mail. Wir melden uns anschließend bei dir und vereinbaren gemeinsam einen Termin. In der Regel ist das auch kurzfristig möglich. Wir freuen uns auf euch!