In Niedersachsen müssen Hundehalter:innen seit dem 01.07.2013 ihre Sachkunde nachweisen können. Dies gilt für Hundehalter:innen, die sich nach dem 01.07.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben. Die theoretische Prüfung ist vor der Anschaffung des Hundes abzulegen, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres nach Einzug des Hundes.
Auch die Niedersächsische Sachkundeprüfung kannst du in der Pfoten-Werkstatt ablegen. Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil. Nach §3 Abs. 6 Nr. 4 des NHundG kannst du die Sachkunde zum Halten deines Hundes auch über andere Prüfungen, wie z. B. den DOQ Test 2.0 nachweisen.
Die theoretische Prüfung umfasst 35 Fragen aus 7 Kategorien im Single Choice-Verfahren: Erziehung & Ausbildung, Angst & Aggression, Haltung, Pflege & Gesundheit, Zucht & Fortpflanzung & Rasse, Kommunikation, einschlägiges Recht. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Der praktische Prüfungsteil überprüft das sachkundige Führen deines Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die Prüfung gilt für das jeweilige Hund-Mensch-Team und dauert ca. 60 Minuten.